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   KG, 23.02.2004 - 14 U 177/02   

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https://dejure.org/2004,15552
KG, 23.02.2004 - 14 U 177/02 (https://dejure.org/2004,15552)
KG, Entscheidung vom 23.02.2004 - 14 U 177/02 (https://dejure.org/2004,15552)
KG, Entscheidung vom 23. Februar 2004 - 14 U 177/02 (https://dejure.org/2004,15552)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • aufrecht.de

    Werbung und Inhalt einer Internetseite müssen unterscheidbar sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines Kooperationsvertrages; Bezahlte Werbung in redaktioneller Aufmachung; Irreführung der Zuschauer über den Werbezusammenhang; Wettbewerbsvorteil durch Gesetzesverstoß; Gesetzliches Trennungsverbot; Feststellung des Charakters einer Verbotsnorm als ...

  • Judicialis

    RStV § 7; ; RStV § 7 Abs. 3; ; RStV § 7 Abs. 3 S. 1; ; RStV § 7 Abs. 3 S. 2; ; RStV § 7 Abs. 4; ; BGB § 134; ; BGB § 817 S. 2; ; DÜG § 1; ; EGZPO § 26 Ziff. 5 S. 1; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit eines Kooperationsvertrages über Fernsehwerbung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus KG, 23.02.2004 - 14 U 177/02
    Denn der Rechtsstreit hat insbesondere wegen der fehlenden Erkennbarkeit einer über den Einzelfall hinausgehenden Verbreitung von Verträgen der vorliegenden Art (von dem die Parteien selbst angegeben haben, sie würden damit "Neuland" betreten), keine grundsätzliche Bedeutung, da er keine entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen oder die Interessen der Allgemeinheit berühren; ebenso erfordert auch die Fortbildung des Rechts die Zulassung nicht, da es für die Beurteilung des vorliegenden Falles einer redaktionell aufgemachten Werbung an richtungsweisenden Orientierungshilfen weder ganz noch teilweise fehlt, wie die vorstehend angeführten Entscheidungen und Kommentierungen zeigen; schließlich begründet der Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Revisionszulassung nicht, da insbesondere von bisheriger Rechtsprechung nicht abgewichen wird (vgl. allg. u.a. BGH NJW 2002, S. 2473ff., NJW 2003, S. 65ff.f NJW 2002, S. 3029/3030.).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus KG, 23.02.2004 - 14 U 177/02
    Denn der Rechtsstreit hat insbesondere wegen der fehlenden Erkennbarkeit einer über den Einzelfall hinausgehenden Verbreitung von Verträgen der vorliegenden Art (von dem die Parteien selbst angegeben haben, sie würden damit "Neuland" betreten), keine grundsätzliche Bedeutung, da er keine entscheidungserheblichen, klärungsbedürftigen und klärungsfähigen Rechtsfragen aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen oder die Interessen der Allgemeinheit berühren; ebenso erfordert auch die Fortbildung des Rechts die Zulassung nicht, da es für die Beurteilung des vorliegenden Falles einer redaktionell aufgemachten Werbung an richtungsweisenden Orientierungshilfen weder ganz noch teilweise fehlt, wie die vorstehend angeführten Entscheidungen und Kommentierungen zeigen; schließlich begründet der Gesichtspunkt der Einheitlichkeit der Rechtsprechung die Revisionszulassung nicht, da insbesondere von bisheriger Rechtsprechung nicht abgewichen wird (vgl. allg. u.a. BGH NJW 2002, S. 2473ff., NJW 2003, S. 65ff.f NJW 2002, S. 3029/3030.).
  • BGH, 22.02.1990 - I ZR 78/88

    Werbung im Programm - übertriebenes Anlocken; Trennung von Werbung und Programm

    Auszug aus KG, 23.02.2004 - 14 U 177/02
    Es ist deshalb davon auszugehen, dass der Sinn des Trennungsgebotes darin besteht, die Unabhängigkeit der Programmgestaltung unter Abwehr sachfremder Einflüsse Dritter und die Einhaltung der Neutralität der Sender gegenüber dem Wettbewerb im Markt zu wahren (BGH WRP 1990, S. 626/630).
  • OLG München, 22.09.1994 - 6 U 5255/93
    Auszug aus KG, 23.02.2004 - 14 U 177/02
    § 7 Abs. 3 RStV stellt mit seinen Sätzen 1 und 2 ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB dar (so ausdrücklich Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 7 Rn. 36, s.a. OLG München AfP 1995, S. 655f. für einen Fall der Schleichwerbung unter Bezugnahme auch auf § 1 UWG; Staudinger, BGB, 2003, § 134 Rn. 311 mit Hinweis darauf, dass der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz in Fällen vorliegender Art zugleich aus den §§ 134 BGB, 1 UWG folgt; das OLG München NJW-RR 1992, S. 1460 geht in einem Fall redaktionell aufgemachter Werbung von Nichtigkeit des Werbevertrages nach § 138 BGB aus).
  • OLG München, 30.04.1992 - 6 U 4385/91

    Einflussesnahme vom Werbeagenturen und Werbetreibenden auf das Fernsehprogramm

    Auszug aus KG, 23.02.2004 - 14 U 177/02
    § 7 Abs. 3 RStV stellt mit seinen Sätzen 1 und 2 ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB dar (so ausdrücklich Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2003, § 7 Rn. 36, s.a. OLG München AfP 1995, S. 655f. für einen Fall der Schleichwerbung unter Bezugnahme auch auf § 1 UWG; Staudinger, BGB, 2003, § 134 Rn. 311 mit Hinweis darauf, dass der Verstoß gegen ein Verbotsgesetz in Fällen vorliegender Art zugleich aus den §§ 134 BGB, 1 UWG folgt; das OLG München NJW-RR 1992, S. 1460 geht in einem Fall redaktionell aufgemachter Werbung von Nichtigkeit des Werbevertrages nach § 138 BGB aus).
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